Aus den Kindheitstagen kennen wir den Dachboden noch als den Raum, wo viel Vergessenes gelagert wurde, wo man sich gut verstecken konnte und wo es immer etwas zu entdecken gab.
Das Dach schützte vor Witterung, der Raum darunter wurde vielleicht als Trockenraum oder als Lagerstätte genutzt, aber nicht zum Wohnen.
Das hat sich inzwischen geändert. Steigende Baupreise, technische Neuerungen und ein verändertes Wohnbewusstsein führten bei vielen Hausbesitzern zu der Erkenntnis, dass sich der Dachraum wirtschaftlicher nutzen lässt und sich in ein weiteres Kinderzimmer, einen Hobbyraum oder gar eine komplette zusätzliche Wohnung verwandeln könnte. Wohnen unter dem Dach hat inzwischen einen besonderen Charme und bietet mittlerweile hohen Wohnkomfort. Hinzu kommt: Durch einen Dachausbau ist der Preis für den hinzugewonnenen Wohnraum relativ günstig, weil der Bauplatz quasi schon da ist.
Alte Idee in neuem Gewande
Ausgebaute Dachgeschosse sind bereits aus vergangenen Jahrhunderten bekannt. So durften beispielsweise im 16. Jahrhundert in Paris keine Häuser errichtet werden, die mehr als fünf Etagen aufwiesen. Pierre Lescot, der Erbauer des Louvre, kam auf die Idee, durch den Ausbau von Dachböden zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, mit Fenstern in der Dachschräge. Der Baumeister François Mansart entwickelte im 17. Jahrhundert das nach ihm benannte Mansardendach. Dies hat gebrochene Dachflächen, so dass im Querschnitt jede Dachfläche einen nach außen gehenden Knick aufweist. So konnten im unteren Teil des Daches noch Wohnungen eingerichtet werden, in die nun senkrecht stehende Fenster eingebaut werden konnten. Das Mansardendach verbreitete sich im Laufe des 17. Jahrhunderts in Frankreich und wurde im 18. und 19. Jahrhundert vielfach bei Mietshäusern im Interesse größerer Rentabilität verwandt.
Vor Baubeginn Baugenehmigung einholen
Ob der Ausbau eines Dachgeschosses genehmigungsfrei ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und von dem Umfang des Umbaus ab. Wird bestehender Wohnraum ins Dachgeschoss hinein erweitert, ist der Ausbau meist genehmigungsfrei. Wird allerdings eine Gaube eingebaut oder soll eine komplette neue Wohnung entstehen, wird eine Baugenehmigung benötigt. Dann ist es auch notwendig, dass ein Planer mit einer Bauvorlageberechtigung den Bauantrag erstellt und einreicht.
Dachkonstruktion entscheidet über spätere Nutzungsmöglichkeiten
Theoretisch können Dächer ab einer Dachneigung von 20° ausgebaut werden. Es sollte aber geprüft werden, ob genügend Fläche mit ausreichender Kopfhöhe zur Verfügung steht. Dächer zwischen 20° und 35° Neigung können zum Beispiel als Gästezimmer ausgebaut werden, eignen sich aber selten für einen ständigen Aufenthalt. Hohen Wohnkomfort bietet der Dachgeschossausbau ab einer Dachneigung von 35°, denn dann ist meist gewährleistet, dass genügend Wohnraum mit einer Höhe von 2,30 m zur Verfügung steht. Bei einer Dachneigung ab 50° kann gegebenenfalls sogar eine zweite Wohnebene oder Galerie eingebaut werden.
Aber auch die Art des Dachtragwerkes entscheidet über den Ausbau und die spätere Nutzung. So ermöglichen Sparrendächer den Ausbau eines stützenfreien Dachraums. Da aber die gesamte Dachlast über die Sparren abgetragen wird, ist der Einbau von Fenstern oder Gauben konstruktiv sehr aufwendig, was sich natürlich in den Kosten niederschlägt.
Bei Pfettendächern dagegen wird die Dachlast bei der Standardkonstruktion über Stützen abgetragen, die nicht entfernt werden dürfen. Holzpfosten können einem ausgebauten Dachraum ein rustikales Flair geben, gegebenenfalls, wenn sie mitten im Raum stehen, aber auch störend wirken. Bei der Raumplanung sollte dies deshalb von vornherein mit einbezogen werden. Gegenüber dem Sparrendach hat das Pfettendach den Vorteil, dass großformatigere Öffnungen in der Dachfläche möglich sind. Das erlaubt neben breiten Fensterfronten oder Gauben auch den Bau einer Dachterrasse, die den Wohnwert eines ausgebauten Daches enorm steigern kann.
Die ersten Schritte
Zunächst muss überprüft werden, ob das Dach dicht und die Holzkonstruktion frei von Insekten oder Pilzbefall ist, da ansonsten die Statik nicht gewährleistet ist. Vor dem eigentlichen Dachausbau steht häufig die Wärmedämmung, damit die Energiekosten im Rahmen bleiben. Eine gute Dämmung ist nicht nur im ureigensten Interesse des Bauherren, sie ist auch seit dem 1. Februar 2002 durch die Energieeinspar-Verordnung vorgeschrieben. Eine fachgerechte Dämmung allein schützt ein Dach nicht ausreichend vor Kälte, Feuchtigkeit und Zugluft. Zusätzlich bedarf es einer innenliegenden Dampfsperre, die vor Schäden durch Kondenswasser schützt und die auch Luftdichtheit gewährleisten kann. Außen wird eine wasserführende Schicht, meist eine Unterspannung oder Unterdeckung, angebracht. Diese schützt das Dach vor eingedrungenem Wasser, wie zum Beispiel Treibregen oder Flugschnee und vor Tauwasser.
Brand- und Schallschutz
Ein nicht ausgebauter Dachboden verfügt kaum über einen ausreichenden Trittschallschutz, da er üblicherweise selten genutzt wird. Beim Ausbau sollte daher der Fußboden einen Aufbau erhalten, der Bewohner in den unteren Geschossen vor dem Trittschall schützt. Hierbei entscheidet die Statik des Hauses, ob ein schwerer Aufbau, wie zum Beispiel Zementestrich möglich ist, oder ob ein leichter Aufbau, wie Trockenestrich, vorgezogen werden sollte. Wird das Dachgeschoss als eigenständige Wohnung ausgebaut, müssen zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften die erhöhten Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz und Fluchtwege berücksichtigt werden.
Helle und freundliche Wohnräume durch Tageslicht
Wichtig ist es, darauf zu achten, dass in den neu geschaffenen Wohnraum ausreichend Tageslicht einfallen kann. Nur so können helle und freundliche Wohnräume geschaffen werden. Im Vergleich zu Dachfenstern bieten Dachgauben hier Vorteile: Zum einen vergrößern sie die Wohnfläche, zum anderen erweitern sie aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten. Die Fenster der Gauben bieten einen weiteren Vorteil: Sie können ohne großen Aufwand verdunkelt werden, indem auf der Außenseite Rollläden oder Markisen integriert werden. Je nach Dachneigung und örtlichen Vorschriften können unter Umständen auch Dachterrassen in die Dachgauben eingebaut werden. Zu beachten ist dabei, dass der Einbau von Dachgauben meist genehmigungspflichtig ist. Über einzelne Vorschriften sollte sich der Bauherr bei der zuständigen Baubehörde im Vorfeld informieren.
Um das ausgebaute Dach nutzen zu können, müssen Heizungs- und Wasseranschlüsse gelegt und die Stromversorgung erweitert werden. Ein kniffliges Problem ist häufig der sichere Zugang über eine Treppe, insbesondere wenn der Speicher vorher nur über eine Luke zu erreichen war. Da aus statischen Gründen die Decke nicht an jeder Stelle geöffnet werden kann und die Innenwände häufig nicht stabil genug sind, um eine Treppe daran zu befestigen, sind statische Hilfskonstruktionen erforderlich.
Ausbau nur vom Fachmann
Ein Dachgeschoss bewohnbar zu machen, ist nur auf den ersten Blick einfach. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich des Brand-, Wärme- und Schallschutzes und bauphysikalische Zusammenhänge müssen beachtet werden. Deswegen sollte der Dachausbau nur vom qualifizierten Dachdeckerbetrieb ausgeführt werden.
Weitere Informationen zum Thema Dachausbau erhalten sie bei Ihrem Innungsbetrieb.